Bierbotschafter IHK

Fördermöglichkeiten

Es können verschiedene Fördermöglichkeiten zur Bierbotschafterausbildung beantragt werden.

1. Förderungen durch www.bildungsscheck.com

2. Die Kosten für den Lehrgang werden steuerlich als Fortbildungskosten anerkannt, soweit diese dazu dienen, Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Soweit diese Kosten für den Arbeitnehmer aus den oben angegebenen Gründen im überwiegenden betrieblichen Interesse seines Arbeitgebers sind, kann der Arbeitgeber diese Kosten dem Arbeitnehmer alternativ steuerfrei erstatten, für den Arbeitgeber stellen dies in diesem Fall steuerrechtlich anerkannte Betriebsausgaben dar. 

Im Übrigen können die Lehrgangskosten bei neuem Erlernen eines Berufs als Ausbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden, soweit dieser dazu dient, die Kenntnisse und Fertigkeiten im zu erlernenden Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

Wir sind Ihnen gerne hierbei behilflich, melden sie sich einfach bei uns!